Gastaufnahmebedingungen Vom Ferienhof Veit (Kaltenbuch / Bergen)
– ein Anschlusspartner der Interessengemeinschaft Family Farm

Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Beherbergungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Gast“ genannt -, mit dem Beherbergungsbetrieb Ferienhof Veit der Interessensgemeinschaft Family Farm abschließen, auf dessen Leistungen sich die Buchung des Gastes bezieht – nachfolgend einheitlich „Gastgeber“ genannt. Diese Gastaufnahmebedingungen regeln somit ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN V OM FERIENHOF V EIT (K ALTENBUCH / BERGEN)
EIN ANSCHLUSSPARTNER DER I NTERESSENGEMEINSCHAFT F AMILY F ARM

Sehr geehrte Gäste,

die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Beherber-
gungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Gast“ genannt -, mit dem Beherbergungsbetrieb Ferienhof Veit der Interessensge-
meinschaft Family Farm abschließen, auf dessen Leistungen sich die Buchung des Gastes bezieht – nachfolgend einheitlich
„Gastgeber“ genannt. Diese Gastaufnahmebedingungen regeln somit ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Ver-
tragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Die vollständigen Angaben zu allen Gastgebern finden Sie nachfolgend in der Aufstellung am Ende dieser Bedingungen.

1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Gastgeberverzeichnissen

1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen gem. den Angaben auf der Website www.ferienhof-veit.de bzw. auf der Webseite www.familyfarm.de (nachfolgend bezeichnet als die„FAMILY FARM-Website“), einer vom Gastgeber herausge
gebenen Printwerbung oder einer sonstigen vom Gastgeber herausgegebenen oder kommunizierte Buchungsgrundlage
(z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.

1.2. Reisemittler (z. B. Reisebüros und örtlicher Tourismusst
ellen) sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung des Gastgebers stehen.
1.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,  die nicht vom Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

1.4. Unverbindliche Anfragen: Der Gast kann sein Interesse an einer Buchung bzw. Anfragen zur Verfügbarkeit, zur Beschaffenheit der Unterkunft bzw. zu ergänzenden Informationen diesbezüglich an den Gastgeber mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail übermitteln. Solche Anfragen sind
für den Gast unverbindlich und dienen als Grundlage für die Übermittlung eines für den Gast und den Gastgeber noch
unverbindlichen Angebots des Gastgebers. Dieses stellt also eine bloße Auskunft des Gastgebers zur Beschaffenheit und Verfügbarkeit der Unterkunft, ggf. mit ergänzenden Informationen und Preisangaben als Buchungsgrundlage dar. Auf
Grundlage eines solchen unverbindlichen Angebots bei gleichzeitiger Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingungen erfolgt sodann ggf. die Buchung des Gastes nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 1.1 sowie nachstehender Ziff. 1.5.

1.5. Die Buchung des Gastes kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

1.6. Gruppenanmelder: Der für Mitreisende buchende Gast oder der Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von Gästen, für welche die Buchung erfolgt, selbst wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Solche für Mitreisende buchende Gäste oder Auftraggeber werden nachstehend durch den Begriff „Gast“ mit umfasst.

1.7. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
1.8. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung des Gastgebers vom Inhalt der Buchung ab, so liegt damit ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast dem Gastgeber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder weitere Zahlungen oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

1.9. Für Buchungen, die telefonisch, schriftlich, per E-
Mail oder per Telefax erfolgen, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Gast 5 Werktage (der Samstag nicht als Werktag gerechnet) gebunden, soweit – insbesondere bei telefonischen Buchungen – nichts anderes vereinbart ist. Ein
Anspruch auf die Annahme solcher Buchungen besteht nicht.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail übermittelten Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Gastgebers zustande.

1.10. Mündliche Buchungen vor Ort im Beherbergungsbetrieb des Gastgebers führen im Falle der Annahme der Buchung durch die verbindliche mündliche Bestätigung seitens des Gastgebers oder dessen Mitarbeiters zum Ab
schluss des verbindlichen Gastaufnahmevertrages mit den vorliegenden Belegungsbedingungen als Vertragsinhalt, soweit der Gast bei der Buchung die Möglichkeit hatte, von diesen Belegungsbedingungen – z.B. als Aushang im Beherbergungsbetrieb des Gastgebers in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Der Gastgeber kann das Ausfüllen eines schriftlichen Buchungsformulars und/oder die Bestätigung der Zustimmung zu diesen Belegungsbedingungen (schriftlich oder durch Ankreuzen auf dem Meldeschein) verlangen.
1.11. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere über das Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr):

a) Angebote auf der FAMILY FARM-Website sind keine Angebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.

b) Die auf der FAMILY FARM-Website vorgesehene „Sammelanfrage-Funktion“ stellt eine unverbindliche Anfrage des Gastes im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.4 dar. Daraufhin erfolgende Rückmeldungen von Gastgebern stellen demzufolge ebenso lediglich unverbindliche Angebote der jeweiligen Gastgeber dar.

c) Nachdem der Gast seine Leistungswünsche eingegeben hat (Reisezeit, Teilnehmeranzahl), zeigt die FAMILY FARM-Website dem Gast die Informationen zu den Leistungen und Preisen der verfügbaren Gastgeber an.

d) Auf Grundlage dieser Informationen kann der Gast sodann – ggf. nach Prüfung der Verfügbarkeit – nach Ausfüllen eines Anmeldeformulars mit den Kontaktdaten des Gasts ein verbindliches Vertragsangebot zur Weiterleitung an den jeweiligen Gastgeber abgeben.

e) Dies geschieht durch Vervollständigung des vorstehend beschriebenen Anmeldeformulars durch den Gast, das Anklicken der Checkbox mit dem Text „Die Gastaufnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese“ sowie anschließendem Klicken auf die Schaltfläche
Jetzt zahlungspflichtig buchen“.

f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung
des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gasts auf das Zustandekommen des Vertrages mit dem Gastgeber entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers beim Gast zu Stande.

g) Die Buchungsbestätigung wird dem Gast ggf. sofort nach Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ am Bildschirm dargestellt. Dem Gast wird die Möglichkeit zur sofortigen Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast
diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E- Mail-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls
nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des
Gastaufnahmevertrages.
1.13 Der Gastgeber weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften des § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB, auch wenn ein Beherbergungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
2. Preise und Leistungen

2.1. Die auf der Webseite
www.ferienhof-veit.de bzw. die auf der FAMILY FARM-Website angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben, bzgl.
derer der Gast der Abgabenschuldner ist sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Objektbeschreibung in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend zwischen dem Gastgeber und dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

3. Zahlung

3.1. Für alle Buchungen gilt Folgendes, soweit nichts anderes in Textform mit dem Gastgeber vereinbart wurde:
Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist innerhalb von 2 Wochen eine Anzahlung von 150.- Euro bei Buchungen bis 7 ÜN und 300.- Euro bei Buchungen ab 8 Tagen fällig.  Der genannte Betrag ist unverzüglich an den Gastgeber zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
a) Die Anzahlung hat bei allen  Buchungen im Wege einer Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung des Gastgebers ausgewiesene Konto zu erfolgen.

b) Eine Zahlung in Höhe des Restbetrags ist bei allen Buchungen spätestens 2 Wochen  vor Belegungsbeginn im Wege einer Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung des Gastgebers ausgewiesene Konto zu überweisen.

c) Bei kurzfristigen Buchungen, die 2 Wochen vor Belegungsbeginn oder kurzfristiger erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort,  spätestens bei Anreise des Gastes zahlungsfällig.

d) Zahlungen des Gastes bei Anreise werden ausschließlich in bar entgegengenommen. 

3.2
 Gehen die Anzahlung und/oder weitere Zahlungen beim
Gastgeber nicht innerhalb der vorstehend definierten Fristen ein, obwohl die gebuchte Leistung vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom
Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.4 zu berechnen.

3.3 Soweit der Gastgeber zur vertragsgemäßen Beherbergung bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug der Unterbringung und auf die vertraglichen Leistungen.

4. Rücktritt und Nichtanreise

4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

4.2. Der Gastgeber ist verpflichtet, sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber ist insoweit berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 40,- Euro  zu verlangen.

4.3. Der Gastgeber ist verpflichtet, sich die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%

Bei Übernachtung/Frühstück 80%

Bei Halbpension 70%

Bei Vollpension 60%

4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparte Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattge-
funden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-
rung wird dringend empfohlen.

4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber, nicht etwa an einen Reisevermittler oder eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht nur für den Rücktritt bzw. die Nichtanreise eines einzelnen Gastes. Sie gelten für Paare, Familien und private Kleingruppen, soweit eine verbindliche Buchung für eine bestimmte Personenanzahl erfolgt ist auch im Falle der Reduzierung der Gästeanzahl unabhängig davon, ob diese durch bloße Mitteilung, ausdrückliche Kündigung, Rücktrittserklärung oder durch Nichtanreise erfolgt.

4.9. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für einen Abbruch des Aufenthalts durch den Gast, soweit der Abbruch nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht des Gastes gerechtfertigt ist oder der Gastgeber aus anderen Gründen den Abbruch des Aufenthalts zu vertreten hat oder dieser ursächlich durch Umstände begründet wird, die ausschließlich in der Risikosphäre des Gastgebers liegen.

5. An- und Abreise

5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung frühestens ab 16.00 und spätestens bis 20.00Uhr zu erfolgen.

5.2. Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis
zum mitgeteilten bzw. vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5 entsprechend.

c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der
verspäteten Ankunft und Belegung einzustehen.

d) Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft ist der Gastgeber berechtigt, eine entsprechende Mehrvergütung zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

6. Pflichten des Gastes, Mitnahme von Tieren, Kündigung
durch den Gastgeber

6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
Diese Obliegenheit besteht ausdrücklich auch für Mängel
oder Schäden, die vom Gast nicht als Störung oder Beeinträchtigung angesehen werden, wenn für den Gast objektiverkennbar ist, dass über Zeitpunkt und Verantwortlichkeit für
solche Schäden und deren Zuordnung an ihn oder vorangegangene Gäste Unklarheiten entstehen können.

6.3. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der
örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts
objektiv unzumutbar ist.
6.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der
Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Gastgeber zulässig oder, wenn der Gastgeber in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit ausdrücklich vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben
über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

7. Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Schäden des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber,
seiner gesetzlichen Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

7.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts durch den Gastgeber für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Parkplatz des Gastgebers, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Gastgebers. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Gastgebers abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie von Fahrrädern haftet der Gastgeber nicht, soweit der Gastgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.

8. Verjährung

8.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein
schließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag

8.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen,
die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als
Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungs-
frist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

9.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastgebers maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.

9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2017.

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