GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN V OM FERIENHOF V EIT (K ALTENBUCH / BERGEN)
– EIN ANSCHLUSSPARTNER DER I NTERESSENGEMEINSCHAFT F AMILY F ARM
Sehr geehrte Gäste,
die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Beherber-
gungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Gast“ genannt -, mit dem Beherbergungsbetrieb Ferienhof Veit der Interessensge-
meinschaft Family Farm abschließen, auf dessen Leistungen sich die Buchung des Gastes bezieht – nachfolgend einheitlich
„Gastgeber“ genannt. Diese Gastaufnahmebedingungen regeln somit ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Ver-
tragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
Die vollständigen Angaben zu allen Gastgebern finden Sie nachfolgend in der Aufstellung am Ende dieser Bedingungen.
1. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Gastge-
berverzeichnissen
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den
Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Un-
terkunft und die ergänzenden Informationen gem. den Anga-
ben auf der Website www.ferienhof-veit.de bzw. auf der
Webseite www.familyfarm.de (nachfolgend bezeichnet als die
„FAMILY FARM-Website“), einer vom Gastgeber herausge-
gebenen Printwerbung oder einer sonstigen vom Gastgeber
herausgegebenen oder kommunizierten Buchungsgrundlage
(z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), so-
weit diese dem Gast vorliegen.
1.2. Reisemittler (z. B. Reisebüros und örtlicher Tourismus-
stellen) sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinba-
rungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abän-
dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausge-
hen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung des
Gastgebers stehen.
1.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,
die nicht vom Gastgeber herausgegeben wurden, sind für
den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers ge-
macht wurden.
1.4. Unverbindliche Anfragen: Der Gast kann sein Interes-
se an einer Buchung bzw. Anfragen zur Verfügbarkeit, zur
Beschaffenheit der Unterkunft bzw. zu ergänzenden Informa-
tionen diesbezüglich an den Gastgeber mündlich, schriftlich,
telefonisch oder per E-Mail übermitteln. Solche Anfragen sind
für den Gast unverbindlich und dienen als Grundlage für die
Übermittlung eines für den Gast und den Gastgeber noch
unverbindlichen Angebots des Gastgebers. Dieses stellt also
eine bloße Auskunft des Gastgebers zur Beschaffenheit und
Verfügbarkeit der Unterkunft, ggf. mit ergänzenden Informati-
onen und Preisangaben als Buchungsgrundlage dar. Auf
Grundlage eines solchen unverbindlichen Angebots bei
gleichzeitiger Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingun-
gen erfolgt sodann ggf. die Buchung des Gastes nach Maß-
gabe der Regelungen in Ziffer 1.1 sowie nachstehender Ziff.
1.5.
1.5. Die Buchung des Gastes kann mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-
Mail, Internet) erfolgen.
1.6. Gruppenanmelder: Der für Mitreisende buchende Gast
oder der Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Grup-
penverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen
von Gästen, für welche die Buchung erfolgt, selbst wie für
eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Ver-
pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Solche für Mitreisende buchende Gäste
oder Auftraggeber werden nachstehend durch den Begriff
„Gast“ mitumfasst.
1.7. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklä-
rung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) zustande. Die
Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der
Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im
Regelfall wird der Gastgeber bei telefonischen oder mündli-
chen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
1.8. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung des Gastge-
bers vom Inhalt der Buchung ab, so liegt damit ein neues
Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast
dem Gastgeber die Annahme durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung oder weitere Zahlungen oder die Inanspruchnah-
me der Unterkunft erklärt.
1.9. Für Buchungen, die telefonisch, schriftlich, per E-
Mail oder per Telefax erfolgen, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Ab-
schluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. An die
Buchung ist der Gast 5 Werktage (der Samstag nicht als
Werktag gerechnet) gebunden, soweit – insbesondere bei
telefonischen Buchungen – nichts anderes vereinbart ist. Ein
Anspruch auf die Annahme solcher Buchungen besteht nicht.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen, per
Fax oder E-Mail übermittelten Buchungsbestätigung (An-
nahmeerklärung) des Gastgebers zustande.
1.10. Mündliche Buchungen vor Ort im Beherbergungs-
betrieb des Gastgebers führen im Falle der Annahme der
Buchung durch die verbindliche mündliche Bestätigung sei-
tens des Gastgebers oder dessen Mitarbeiters zum Ab-
schluss des verbindlichen Gastaufnahmevertrages mit den
vorliegenden Belegungsbedingungen als Vertragsinhalt,
soweit der Gast bei der Buchung die Möglichkeit hatte, von
diesen Belegungsbedingungen – z.B. als Aushang im Beher-
bergungsbetrieb des Gastgebers – in zumutbarer Weise
Kenntnis zu nehmen. Der Gastgeber kann das Ausfüllen
eines schriftlichen Buchungsformulars und/oder die Bestäti-
gung der Zustimmung zu diesen Belegungsbedingungen
(schriftlich oder durch Ankreuzen auf dem Meldeschein)
verlangen.
1.11. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunika-
tion über ein Online-Buchungsverfahren, insbesondere
über das Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss
(Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr):
a) Angebote auf der FAMILY FARM-Website sind keine An-
gebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsan-
gebots.
b) Die auf der FAMILY FARM-Website vorgesehene „Sam-
melanfrage-Funktion“ stellt eine unverbindliche Anfrage des
Gastes im Sinne der vorstehenden Ziffer 1.4 dar. Daraufhin
erfolgende Rückmeldungen von Gastgebern stellen demzu-
folge ebenso lediglich unverbindliche Angebote der jeweili-
gen Gastgeber dar.
c) Nachdem der Gast seine Leistungswünsche eingegeben
hat (Reisezeit, Teilnehmeranzahl), zeigt die FAMILY FARM-
Website dem Gast die Informationen zu den Leistungen und
Preisen der verfügbaren Gastgeber an.
d) Auf Grundlage dieser Informationen kann der Gast sodann
– ggf. nach Prüfung der Verfügbarkeit – nach Ausfüllen eines
Anmeldeformulars mit den Kontaktdaten des Gasts ein ver-
bindliches Vertragsangebot zur Weiterleitung an den jeweili-
gen Gastgeber abgeben.
e) Dies geschieht durch Vervollständigung des vorstehend
beschriebenen Anmeldeformulars durch den Gast, das Ankli-
cken der Checkbox mit dem Text „Die Gastaufnahmebedin-
gungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere
diese“ sowie anschließendem Klicken auf die Schaltfläche
„Jetzt zahlungspflichtig buchen“.
f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung
des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ begründet kei-
nen Anspruch des Gasts auf das Zustandekommen des
Vertrages mit dem Gastgeber entsprechend seiner Bu-
chungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in der Ent-
scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen
oder nicht.
f) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungs-
bestätigung des Gastgebers beim Gast zu Stande.
g) Die Buchungsbestätigung wird dem Gast ggf. sofort nach
Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ am
Bildschirm dargestellt. Dem Gast wird die Möglichkeit zur
sofortigen Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbe-
stätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahme-
vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast
diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast
zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-
Mail-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätz-
lich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls
nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gast-
aufnahmevertrages.
1.13 Der Gastgeber weist darauf hin, dass nach den gesetz-
lichen Vorschriften des § 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9
BGB, auch wenn ein Beherbergungsvertrag im Wege des
Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht
besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündi-
gungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
2. Preise und Leistungen
2.1. Die auf der Webseite www.ferienhof-veit.de bzw. die auf
der FAMILY FARM-Website angegebenen Preise sind End-
preise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle
Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts
anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen
sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsabgaben, bzgl.
derer der Gast der Abgabenschuldner ist sowie Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom,
Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistun-
gen.
2.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit der gültigen Objektbeschreibung in der
Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend zwischen
dem Gastgeber und dem Gast ausdrücklich getroffenen
Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
3. Zahlung
3.1. Für alle Buchungen gilt Folgendes, soweit nichts
anderes in Textform mit dem Gastgeber vereinbart wur-
de:
Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), ist
sofort eine Anzahlung fällig. Die Anzahlung beträgt beim
Aufenthalt von einer Woche 50,00 €, beim Aufenthalt von
zwei Wochen 100,00 €. Der genannte Betrag ist unverzüglich
an den Gastgeber zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den
Gesamtpreis angerechnet.
a) Die Anzahlung kann bei Buchungen, die über die FA-
MILY FARM-Website platziert werden, entweder im Rah-
men der Buchungsstrecke über die dort vorgesehenen Zah-
lungswege wie PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen oder
im Wege einer Banküberweisung auf das in der angezeigten
Buchungsbestätigung des Gastgebers ausgewiesene Konto.
Schlägt eine Onlinezahlung per PayPal oder Sofortüberwei-
sung fehl, wird der Gast aufgefordert, die Zahlung durch
Banküberweisung entsprechend der Vorgaben der angezeig-
ten Buchungsbestätigung des Gastgebers vorzunehmen.
b) Die Anzahlung hat bei allen anderen Buchungen, also
solchen die nicht über die FAMILY FARM-Website plat-
ziert werden, im Wege einer Banküberweisung auf das in
der Buchungsbestätigung des Gastgebers ausgewiesene
Konto zu erfolgen.
c) Eine Zahlung in Höhe des Restbetrags ist bei allen Bu-
chungen spätestens 14 Tage vor Belegungsbeginn im Wege
einer Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung
des Gastgebers ausgewiesene Konto zu überweisen.
d) Soweit der Unterkunftspreis nach Maßgabe der vorste-
henden Regelungen in Ziffer 3.1 lit. c) und d) nicht bereits
vollständig vor Anreise zahlungsfällig geworden ist, sind
Restbeträge spätestens bei Anreise des Gastes zahlungsfäl-
lig.
e) Bei kurzfristigen Buchungen, die 14 Tage vor Belegungs-
beginn oder kurzfristiger erfolgen, ist der Gesamtpreis spä-
testens bei Anreise des Gastes zahlungsfällig.
g) Zahlungen des Gastes bei Anreise werden ausschließlich
in bar entgegengenommen. Zahlungen per EC-Karte oder
Kreditkarte sind nur bei vorheriger ausdrücklicher Vereinba-
rung mit dem Gastgeber möglich oder wenn dies durch Aus-
hang beim Gastgeber angeboten wird.
3.2 Sämtliche Zahlungen, die nicht entsprechend der vorste-
henden Regelungen in Ziffer 3.1 lit b, e, f und g durch alter-
native Zahlungswege oder Barzahlung bei Anreise erfolgen,
auch Zahlungen bezüglich Rücktrittskosten gem. nachste-
hender Ziff. 4, können schuldbefreiend nur durch bargeldlose
Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung bezeich-
nete Konto des Gastgebers vorgenommen werden.
3.3 Gehen die Anzahlung und/oder weitere Zahlungen beim
Gastgeber nicht innerhalb der vorstehend definierten Fristen
ein, obwohl die gebuchte Leistung vertragsgemäß zur Verfü-
gung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurück-
behaltungsrecht des Kunden besteht, ist der Gastgeber be-
rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom
Vertrag zu erklären und dem Kunden pauschalierte Rück-
trittsgebühren gemäß Ziffer 4.4 zu berechnen.
4.6 Soweit der Gastgeber zur vertragsgemäßen Beherber-
gung bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder
gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben
ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf
Bezug der Unterbringung und auf die vertraglichen Leistun-
gen.
4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Gastge-
bers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für
Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Der Gastgeber ist verpflichtet, sich im Rahmen des ge-
wöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu beson-
deren Anstrengungen und unter Berücksichtigung des be-
sonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nicht-
raucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Ver-
wendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber ist
insoweit berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- zu
verlangen.
4.3. Der Gastgeber ist verpflichtet, sich die Einnahmen aus
einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht mög-
lich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Pro-
zentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat
der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezah-
len, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unter-
kunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch
ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie
Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
4.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem
Gastgeber nachzuweisen, dass dessen ersparte Aufwen-
dungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berück-
sichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung
der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattge-
funden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast
nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu
bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-
rung wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gast-
geber, nicht etwa an einen Reisevermittler oder eine örtliche
Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
4.8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht nur für den
Rücktritt bzw. die Nichtanreise eines einzelnen Gastes. Sie
gelten für Paare, Familien und private Kleingruppen, soweit
eine verbindliche Buchung für eine bestimmte Personenan-
zahl erfolgt ist auch im Falle der Reduzierung der Gästean-
zahl unabhängig davon, ob diese durch bloße Mitteilung,
ausdrückliche Kündigung, Rücktrittserklärung oder durch
Nichtanreise erfolgt.
4.9. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für einen
Abbruch des Aufenthalts durch den Gast, soweit der Abbruch
nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches außerordentli-
ches Kündigungsrecht des Gastes gerechtfertigt ist oder der
Gastgeber aus anderen Gründen den Abbruch des Aufent-
halts zu vertreten hat oder dieser ursächlich durch Umstände
begründet wird, die ausschließlich in der Risikosphäre des
Gastgebers liegen.
5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung frühestens ab 16.00 und spä-
testens bis 20.00Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis
zum mitgeteilten bzw. vereinbarten Anreisezeitpunkt Mittei-
lung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte
Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Fol-
getag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber
berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die
Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5
entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die verein-
barte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des
Gastgebers nach Ziff. 5 auch für die nicht in Anspruch ge-
nommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der
Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der
verspäteten Ankunft und Belegung einzustehen.
d) Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10.00Uhr des
Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung
der Unterkunft ist der Gastgeber berechtigt, eine entspre-
chende Mehrvergütung zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vor-
behalten.
6. Pflichten des Gastes, Mitnahme von Tieren, Kündigung
durch den Gastgeber
6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrich-
tungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestim-
mungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsord-
nungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Ein-
richtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Män-
gel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
Diese Obliegenheit besteht ausdrücklich auch für Mängel
oder Schäden, die vom Gast nicht als Störung oder Beein-
trächtigung angesehen werden, wenn für den Gast objektiv
erkennbar ist, dass über Zeitpunkt und Verantwortlichkeit für
solche Schäden und deren Zuordnung an ihn oder vorange-
gangene Gäste Unklarheiten entstehen können.
6.3. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende
Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der
örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Un-
terbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat dem Gastgeber zuvor im
Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur
Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich
ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündi-
gung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares
Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus
solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts
objektiv unzumutbar ist.
6.5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der
Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezügli-
chen Vereinbarung mit dem Gastgeber zulässig oder, wenn
der Gastgeber in der Beschreibung der Unterkunft diese
Möglichkeit ausdrücklich vorsieht. Der Gast ist im Rahmen
solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben
über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können
den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gast-
aufnahmevertrags berechtigen.
7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden,
die nicht Schäden des Körpers, des Lebens oder der Ge-
sundheit sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis be-
schränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber,
seiner gesetzlichen Vermieter oder seiner Erfüllungsgehilfen
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
7.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unbe-
rührt.
7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts
durch den Gastgeber für den Gast erkennbar als Fremdleis-
tungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt
für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung
der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Aus-
schreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf
dem Parkplatz des Gastgebers, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungs-
vertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des
Gastgebers. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Grundstück des Gastgebers abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie von Fahrrädern haf-
tet der Gastgeber nicht, soweit der Gastgeber, seine gesetz-
lichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
8. Verjährung
8.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem
Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag aus der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ein-
schließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die
auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung des Gast-
gebers oder von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfül-
lungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
zung des Gastgebers oder dessen gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem
Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen
Tages der nächste Werktag
8.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen
beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen,
die den Anspruch begründen und dem Gastgeber als
Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber Verhand-
lungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den An-
spruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung ge-
hemmt bis der Gast oder der Gastgeber die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungs-
frist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem
Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-
dung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz ver-
klagen.
9.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist der
Wohnsitz des Gastgebers maßgebend. Für Klagen gegen
Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Best-
immungen der Europäischen Union oder andere internationa-
le Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2017.
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